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Consulting im Bereich des Altlastenabgaben­rechts

Abgabenforderungen nach dem Altlastensanierungsgesetz sind nicht limitiert und hängen von der Art und Menge der Abfälle sowie der Tätigkeit mit diesen ab. Eine Befreiung von der Abgabenpflicht ist nur möglich, wenn alle rechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Fehler bei der Umsetzung von Beseitigungs- oder Verwertungslösungen gefährden die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen.

Das Team von Umweltrecht&Consulting hilft bei der Vermeidung solcher Bedrohungsszenarien.
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1. Situationsanalyse

Bewertung der rechtlich, ökonomisch und ökologisch effizientesten Genehmigung

2. Präventivmaßnahmen

Allfällige rechtliche Schwachstellen der technischen Projekte frühzeitig erkennen

3. Umsetzung

 Rechtliche und praktische Schritte für eine positive Bewilligung durchführen

4. Controlling

Simultane Überwachung der rechtlichen Gültigkeit und Richtigkeit aller Vorgänge

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